27. April 2018
Finanzen
Wann kann ich zum Notar gehen? – Basiswissen Immobilienfinanzierung
Kauf per Handschlag oder privatem Kaufvertrag – das geht beim Autokauf, aber nicht bei einer Immobilie. Hier kommt unweigerlich ein Notar mit ins Spiel.






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Wann kann ich zum Notar gehen?

Basiswissen Immobilienfinanzierung

Kauf per Handschlag oder privatem Kaufvertrag – das geht beim Autokauf, aber nicht bei einer Immobilie. Hier kommt unweigerlich ein Notar mit ins Spiel.

Es gilt der Grundsatz „wer zahlt bestimmt“, die Käuferseite schlägt den Notar ihrer Wahl vor. Der Notar und die Kaufvertragsabwicklung mit den Grundbucheintragungen werden generell vom Käufer nach feststehender Gebührenordnung bezahlt, aber beide Parteien müssen mit dem Notar einverstanden sein. Die Kosten dafür sollten Sie mit mindestens 2 % des Kaufpreises bei einer Bestandsimmobilie einkalkulieren. Die Kosten für die Löschung der Grundschulden des Verkäufers trägt der Verkäufer.

Die passende Immobilie ist gefunden und Sie sind sich mit dem Verkäufer über Preis und Übergabetermin einig geworden. Außer der moralischen Verpflichtung ist das beiderseitige Versprechen allerdings nicht viel Wert. Idealerweise haben Sie bereits im Vorfeld mit dem Finanzierungsexperten Ihres Vertrauens den Finanzierungsrahmen vorgeprüft. Der nächste Schritt ist die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs mit allen wesentlichen Daten durch den Notar Ihrer Wahl. Der Entwurf sollte innerhalb von 2 – 3 Tagen erstellt sein, für die inhaltliche Prüfung sollten Sie ausreichend Zeit haben. Der Entwurf mit eventuellen Änderungen der Vertragspartner ist auch die Grundlage für die Beurkundung des Kaufes. Ihr Finanzierungsberater schaut sich den Entwurf natürlich auch aus Sicht der Finanzierung an, ob wesentliche Punkte, wie z.B. Belastungsvollmacht und ausreichende Fälligkeitsfrist gegeben ist. Anders als beim Darlehensvertrag kennt der notarielle Kaufvertrag keine Widerrufsfrist, ist die Tinte trocken, gilt der Vertrag.
Nach Beantragung der Finanzierung dauert es i.d.R. 1 – 2 Wochen, bis Sie eine Finanzierungszusage in Form eines Darlehensvertragsangebotes erhalten. Für die Annahme haben Sie meistens ca. 14 Tage Zeit und nach der Unterschrift noch einmal 14 Tage für das Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Zeit sollte der Beurkundungstermin und die Grundschuldbestellung liegen. Sollte der Termin erst danach sein und der Verkäufer überlegt es sich dann doch noch anders, wird es auch sehr teuer. Hier fällt seitens der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung ca. in Höhe der entgangenen Zinsen an.

Ist der Vertrag beurkundet, hat der Notar vor dem Übergabetermin noch einige Hausaufgaben zu erledigen. Die Fälligkeitsvoraussetzungen mit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung, damit das Objekt nicht ein zweites Mal verkauft werden kann, sowie der Klärung der Ablösesummen zur Lastenfreistellung sind neben möglichen weiteren Klärungen zu erfüllen. Ist alles erledigt, erstellt der Notar eine Fälligkeitsmitteilung mit Angaben zur Kaufpreisaufteilung. Die Bank zahlt gemäß dieser Mitteilung aber nur, wenn auch die Darlehensabsicherung durch eine Grundschuld gewährleistet ist. Dann kommt der große Tag der Übergabe und Sie werden Eigentümer. Wenn es irgendwelche Mängel gibt, dann ist das die letzte Gelegenheit, dies im Übergabeprotokoll zu reklamieren.

Die Finanzierungsexperten von TGI Finanzpartner begleiten Sie gern auf dem gesamten Weg von der Erstberatung zum Finanzierungsrahmen, über die Beantragung der Finanzierung bis hin zur termingerechten Auszahlung und natürlich auch darüber hinaus.

 

www.tgi-partner.de

 

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