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Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
durch Sonderabschreibungen

Trinavis Oelerking Partnerschaft mbB


René Werner
Steuerberater, Dipl.-Kfm. (FH)

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt. Hiermit sollen steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gegeben werden. Inhaltlich sieht der vorliegende Kabinettentwurf eine neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG vor.

Gefördert werden die Anschaffung und Herstellung neuer Wohnungen. Hierfür können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 Prozent geltend gemacht werden. Die Sonderabschreibung kann neben der linearen AfA angesetzt werden.

Um Anreize für eine zeitnahe Investitionsentscheidung zu schaffen, wird die Sonderabschreibungszuweisung auf solche Herstellungsvorgänge beschränkt, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt wird. Die Sonderabschreibung soll letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2026 in Anspruch genommen werden können, so dass für die vollständige Ausschöpfung der Förderung eine Fertigstellung des Wohngebäudes bis spätestens 31.12.2023 erforderlich ist.

Die Sonderabschreibung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn   die   Anschaffungs-   oder Herstellungskosten  3.000 €/m2 Wohnfläche nicht übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass bei Prüfung der Grenze von 3.000  €/m2 auf die Gebäudeanschaffungskosten ohne den Grund und Boden abzustellen ist. Bemessungsgrundlage für die neue Sonderabschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der begünstigten Wohnung, jedoch sind diese auf maximal 2.000  €/m2 Wohnfläche begrenzt.

Sollten Sie nähere Informationen wünschen oder planen Sie den Bau/ Erwerb von Mietwohnungen unter Inanspruchnahme der neuen   Sonderabschreibungen, stehen wir Ihnen für ein Gespräch sehr gern zur Verfügung.

www.trinavis-kiel.com

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