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Die DSGVO macht auch keinen Halt vor privaten Vermietern

StöbenWittlinger GmbH

Doris Wittlinger, geschäftsführende Gesellschafterin der StöbenWittlinger GmbH
Doris Wittlinger, geschäftsführende
Gesellschafterin der StöbenWittlinger GmbH

Private Vermieter klagen oft über immer mehr Vorschriften, Fristen und Regeln, die in ihrer Vielzahl kaum noch überschaubar seien. Es geht zum Beispiel darum, wann Feuerlöscher oder Rauchwarnmelder überprüft, Öltanks gereinigt, Aufzüge gewartet, ein neuer Energieausweis erstellt werden oder eine Feuerstättenschau erfolgen muss. Einige arbeiten sich dann tief in die Materie ein, aber nicht wenige fühlen sich von der Flut an Neuerungen auch überfordert.

Im Vordergrund bei den wichtigsten Vorschriften, die jetzt unbedingt zu beachten sind, steht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Jeder, der auf irgendeine Weise gewerblich aktiv ist – und auch private Vermieter mit sehr kleinem Wohnungsbestand sind das – muss jetzt die Speicherung der Daten über Wohnungen, Dienstleister, Handwerker, Konten, Mieter und Mietinteressenten den neuen Regeln anpassen.

„Ich kann sehr gut verstehen, wenn Hauseigentümern, die ihre vermieteten Wohnungen selbst verwalten, manchmal der Hut hochgeht“, erklärt Doris Wittlinger. „Auch in unserem Unternehmen gab es in den vergangenen Monaten viele Diskussionen darüber, wie wir den Anforderungen der DSGVO bis zum Stichtag, dem 25. Mai 2018, am besten gerecht werden, wie unklare Formulierungen im Gesetz auszulegen sind und wie wir unseren Kunden unnötigen Aufwand ersparen können.

Bei Stöben Wittlinger haben die Mitarbeiter ihren Blick inzwischen aber schon längst auf die kommenden Herausforderungen gerichtet. Denn demnächst laufen die ersten Energieausweise aus.

www.stoeben-wittlinger.de

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