9. November 2018
Bauen & Wohnen, Top-Thema
Das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien
Das Bestellerprinzip für Kauf­immobilien ist plötzlich wieder im Gespräch. Ist das ein mediales Strohfeuer oder politische Realität?






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Das Bestellerprinzip
für Kaufimmobilien

Drei Fragen an Axel-H. Wittlinger, Vorsitzender des IVD Nord


Axel-H. Wittlinger, Vorsitzender Immobilienverband Deutschland IVD Region Nord e. V.

Das Bestellerprinzip für Kauf­immobilien ist plötzlich wieder im Gespräch. Ist das ein mediales Strohfeuer oder politische Realität?

Spätestens seit dem Wohngipfel im Kanzleramt ist es politische Realität. Die Grünen haben bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur die reine Verkäuferprovision vorsieht, sondern auch eine Deckelung auf 1,68 Prozent + MwSt.. Dieser Vorschlag ist schlichtweg anmaßend, weil er das Leistungsbild des Maklers komplett negiert. Der Immobilienmakler ist heute ein moderner Immobilienberater, der sich professionell aufstellen muss, um den hohen Anforderungen der Kunden zu genügen. Er ist Unternehmer, er hat Angestellte, er hat enorme Gemeinkosten. Nach Abzug aller Kosten bleibt – auf heutiger Provisionsbasis nur ein Gewinn von 6 bis 10 Prozent. Bei gedeckelter Provision wird sich also kräftig etwas in der Leistungserbringung ändern müssen. Runter mit allen Kosten, insbesondere aber der Zeitaufwand muss sinken. Das wird einhergehen müssen mit erheblichen Qualitätseinbußen – zulasten von Mitarbeitern und Kunden, von Verkäufern und Käufern. Doch leider ist Politik oft beratungsresistent. So ist zu befürchten, dass Justizministerin Katarina Barley schon in Kürze mit einem Gesetzentwurf nachzieht, der von ähnlicher Realitätsferne zeugt wie der der Grünen und von reiner Ideologie getrieben ist.

Was wird der IVD dagegen unternehmen?

Wir kämpfen! Wir kämpfen für unsere Berufsgruppe und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Für und mit unseren 6.000 Mitgliedsunternehmen – 1.500 davon in der Region Nord – wollen wir Politik und Öffentlichkeit mobilisieren, um den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung des Bestellerprinzips für Kaufimmobilien abzuwehren.

Reicht es denn, gegen etwas zu sein? Oder muss man nicht vielmehr mit einem konstruktiven Lösungsvorschlag in den Ring steigen?

Reine Fundamentalopposition reicht in der Tat nicht aus, um sich im politischen Betrieb Gehör und Respekt zu verschaffen. Deshalb werbe ich als Vorsitzender des IVD Nord bei unseren Mitgliedern vehement für den Ansatz „Provision fair teilen!“. Derzeit herrschende Marktrealität ist, dass in den meisten Bundesländern regelmäßig eine Käufer- und eine Verkäuferprovision vereinbart wird. Nur in den boomenden Metropolregionen hat sich die Marktüblichkeit der Käuferprovision durchgesetzt, was der Politik jetzt als Vorwand für die Einführung des Bestellerprinzips dient. Wie Erhebungen des IVD ergeben haben, empfinden tatsächlich breite Schichten der Bevölkerung die ausschließliche Käuferprovision als ungerecht, die Teilung des Erfolgshonorars hingegen als gerechtfertigt. Das entspricht auch dem Leistungsbild eines Maklers – wir beraten Käufer und Verkäufer. Deshalb kämpfe ich für eine freiwillige und bundesweite Selbstverpflichtung unserer gesamten Branche, die Provision fair und transparent zwischen Verkäufer und Käufer zu teilen. Das kommt dem Verbraucherschutz entgegen, das kommt dem Gerechtigkeitsstreben der Politik entgegen und das kommt dem Leistungsbild unserer Branche entgegen. Schließen Sie sich dem Codex „Provision fair teilen“ an!

nord.ivd.net

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